Generelle Information über die integrative Berufsausbildung.
Koordination und Vernetzung mit VertreterInnen von Lehrbetrieben, besonderen selbstständigen Ausbildungseinrichtungen, Berufsschulen, Schulbehörden erster Instanz und Schulerhaltern.
Die Festlegung der Ausbildungsinhalte und des Zeitraums der integrativen Berufsausbildung mit den Vertragsparteien unter Einbeziehung der Schulbehörde erster Instanz und des Schulerhalters; sowie laufende Beobachtung und bei Bedarf Anpassung der Ausbildungsinhalte und des Zeitraums.
Begleitung und Unterstützung des/der Auszubildenden bei Praktika zur Orientierung und Vermittlung.